In vielen Fällen hat ein Verkehrsunfall nicht nur eine schadensersatzrechtliche Bedeutung, sondern zieht auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und / oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach sich. Zugleich sind die Obliegenheiten gegenüber der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu beachten, damit keine Rechtsnachteile drohen.
Wir haben daher die Rechtsgebiete
- Unfallregulierung / Verkehrszivilrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeiten- / Verkehrsstrafrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Versicherungsrecht
in einem Referat zusammengefasst, damit sämtliche Aspekte in der Mandatsbearbeitung kompetent berücksichtigt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass meist nur ein Verkehrsrechtsanwalt dafür Sorge tragen kann, dass die Ihnen infolge eines Verkehrsunfalls zustehenden Ansprüche auch tatsächlich realisiert werden können, denn regelmäßig wird der unfallgegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen, Ihre Ansprüche als Geschädigter zu kürzen.
Soweit Sie den Verkehrsunfall nicht verursacht haben, sind die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmen.
In vielen Fällen ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei ratsam, um eine möglichst optimale Interessenwahrnehmung zu gewährleisten, denn oftmals sind wesentliche Entscheidungen bereits unmittelbar nach einem Verkehrsunfall zu treffen.
Themen:
- Abschleppkosten
- Schadensersatz
- Totalschaden
- Wertminderung
- Personenschaden
- Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld
- Reparaturkosten
- Quotenvorrecht
- Kaskoversicherung
- Anhörungsbogen
- Abstandsverstoß
- Alkohol am Steuer
- Bußgeldbescheid
- Einspruch
- Strafbefehl
- Rotlichtverstoß
- Geschwindigkeitsverstoß
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Fahrerflucht
- Nötigung
- Verkehrszentralregister
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Medizinisch-Psychologische-Untersuchung
- Fahrtenbuch