Im Tätigkeitsbereich „Bauen & Immobilien“ beraten wir unsere Mandanten aus der Bau- und Immobilienwirtschaft - wie beispielsweise öffentliche und private Auftraggeber, Unternehmen, Architekten und Ingenieure, Bauherrengemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften am Bau, Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter, Hausverwalter und Makler.
Wir orientieren uns an den Ansprüchen unserer Mandanten und legen Wert auf höchste Qualität unserer juristischen Arbeit. Sie erwarten und erhalten eine zuverlässige, schnelle und effiziente Lösung Ihrer Rechtsfragen.
Wir beraten Sie in komplexen und großen Bauvorhaben mit fundiertem Fachwissen und Branchenkenntnissen. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Fachteams bearbeiten wir kompetent alle Fragestellungen aus dem öffentlichen und privaten Baurecht, dem Vergaberecht sowie dem Architektenrecht. Wir stehen Ihnen auch in Fragen der Realisierung von Großbauvorhaben von der Finanzierung bis zur Realisierung beratend zur Seite.
Im Rahmen des öffentlichen Bauplanungs- und Verordnungsrechts unterstützen wir unsere Mandanten kompetent und umfassend im Rahmen der Planungsphase, der Genehmigungsphase und der Realisierungsphase des Bauvorhabens. Wir unterstützen unsere Mandanten auch im Rahmen der Konfliktlösung.
Im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir Sie bei der Gestaltung und beim Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und Werkverträgen aller Art, bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen, der Nachtragsforderungen und Gewährleistungsrechte sowie bei der Kündigung von Bau- und Architektenverträgen.
Im Vergaberecht bieten wir Ihnen praxisnahe und zuverlässige Lösungskonzepte für Ihren Sachverhalt. Wir beraten und unterstützen Sie im Rahmen der Gestaltung von Ausschreibungen, als Vergabesteller oder Bieter in öffentlichen Angebotsverfahren sowie in Prozessverfahren und bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens.
Im Rahmen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beraten wir Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen, bei auftretenden Fragen im Rahmen von bestehenden Mietverhältnissen, bei der Beendigung von Mietverhältnissen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen.