In diesen Rechtsgebieten können unsere Mandanten wie mittelständische Unternehmen, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Betriebs- und Personalräte auf unser Fachwissen und unsere Erfahrungen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen vertrauen und zurückgreifen. Bei außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verhandlungen sind unser Geschick und unsere Erfahrung für den Erfolg unserer Mandanten unerlässlich.
Im individuellen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Rechtsfragen:
- Abmahnung und Kündigung
- Vergütung
- Begründung, Überprüfung und Änderung von Arbeitsverträgen
Im Bereich des Sozialrechts sind wir kompetenter Ansprechpartner insbesondere in Fragen betreffend:
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosengeld II
- Schwerbehindertenrecht
- Sozialhilfe