Haftungs- und Versicherungsrecht

Ihr starker Partner bei Schadensfällen und Versicherungsfragen in Biberach und Ulm

Ein Verkehrsunfall oder ein anderer Schadensfall kann weitreichende rechtliche Folgen haben – von der Regulierung des Schadens über mögliche strafrechtliche Verfahren bis hin zu Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis. In dieser komplexen Situation ist es entscheidend, die richtigen Schritte frühzeitig und kompetent zu setzen, um Ihre Rechte umfassend zu schützen.

Ganzheitliche Beratung bei Haftungs- und Versicherungsfragen

Unsere Kanzlei bündelt die Bereiche Unfallregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht und Versicherungsrecht in einem spezialisierten Team. So gewährleisten wir, dass alle relevanten Aspekte Ihres Falles berücksichtigt werden – vom Schadensersatz bis zu möglichen Bußgeldverfahren.

Erfahrungsgemäß ist die frühzeitige Einbindung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts entscheidend, damit Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vollumfänglich durchgesetzt werden können. Häufig versuchen Versicherer, berechtigte Forderungen zu kürzen oder abzulehnen. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.

Unsere Leistungen im Haftungs- und Versicherungsrecht

  • Unfallregulierung & Schadensersatz: Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Reparaturkosten, Totalschaden, Wertminderung, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten & Verkehrsstrafrecht: Beratung und Vertretung bei Bußgeldverfahren, Alkohol- und Drogenverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnisrecht: Begleitung bei Führerscheinentzug, Fahrverbot, medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) und Fahrtenbuchauflagen
  • Versicherungsrecht: Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sowie weiteren Versicherern

Wichtige Themen, die wir für Sie abdecken

Abschleppkosten, Reparaturkosten, Totalschaden, Schmerzensgeld, Personenschaden, Quotenvorrecht, Anhörungsbogen, Einspruch gegen Bußgeldbescheide, Strafbefehle, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung und vieles mehr.

Warum Glöggler Rechtsanwälte?

Mit tiefgreifendem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und regionaler Verankerung in Biberach und Ulm sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Fragen des Haftungs- und Versicherungsrechts. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent außergerichtlich und gerichtlich – damit Sie schnell und effektiv zu Ihrem Recht kommen.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig – oft müssen schon unmittelbar nach dem Unfall wichtige Entscheidungen getroffen werden, die wir gemeinsam mit Ihnen vorbereiten und umsetzen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin für eine Erstberatung. Die Kosten dafür hängen vom individuellen Fall, dem Rechtsgebiet und der Beratungsdauer ab.