Gerhard
Jungblut
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Jungblut blickt auf eine über vierzigjährige Tätigkeit in der Anwaltschaft zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen (1970–1975) absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Ravensburg. Seit 1978 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Von 1988 bis 2016 war Herr Jungblut als Fachanwalt für Familienrecht tätig. In dieser Zeit hat er unzählige familienrechtliche Mandate betreut und sich insbesondere in den Bereichen Scheidungsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht einen Namen gemacht.
Über viele Jahre hinweg war er zudem in der juristischen Ausbildung engagiert: als Lehrbeauftragter im Familienrecht und als Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Referendarinnen und Referendare am Landgericht Ravensburg bis 2015.
Herr Jungblut ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie im Anwaltsverein Ravensburg. Mit seiner langjährigen Erfahrung steht er der Kanzlei auch weiterhin beratend zur Seite.
Fachgebiete
Familienrecht
- Scheidung
- Unterhalt (Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt)
- Zugewinnausgleich
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Allgemeines Zivilrecht
- Vertragsrecht
- Forderungsmanagement
- Schadensersatz- und Haftungsrecht
Erbrecht
- Beratung zur Testamentsgestaltung
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung
Weiteres
- Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen mit komplexer Vermögensstruktur
- Langjährige Erfahrung in außergerichtlicher Konfliktlösung und Mediation im Familienrecht