Dr. Peter
Riess

Rechtsanwalt

Dr. Peter Rieß ist seit über zwei Jahrzehnten als Rechtsanwalt tätig und verfügt über ausgewiesene Expertise im Verwaltungsrecht sowie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er auch in der Lehre engagiert und verbindet wissenschaftliche Tiefe mit praktischer Erfahrung.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen (1991–1996) promovierte er 1996/1997 zum Dr. jur. Anschließend absolvierte er das Referendariat am Landgericht Ravensburg. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seither durchgehend anwaltlich tätig.

Seine besondere Spezialisierung spiegelt sich in den Fachanwaltstiteln wider, die ihm von der Rechtsanwaltskammer verliehen wurden:
– Seit Juli 2009 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht
– Seit Juli 2021 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Peter Rieß berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten umfassend in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen – insbesondere im öffentlichen Dienstrecht, Beamtenrecht, Schul- und Hochschulrecht sowie im kommunalen Abgabenrecht. Im Arbeitsrecht liegt sein Fokus u. a. auf Kündigungsschutzverfahren, Betriebsverfassungsrecht, Vertragsgestaltung sowie Fragen rund um die Mitbestimmung.

Durch seine langjährige Erfahrung im Umgang mit komplexen Sachverhalten und seine strukturierte, analytische Arbeitsweise ist Dr. Rieß ein geschätzter Ansprechpartner für Privatpersonen, öffentliche Institutionen und Unternehmen gleichermaßen.

Neben seiner Tätigkeit in der Kanzlei ist Dr. Rieß als Lehrbeauftragter an der DHBW Baden-Württemberg in Ravensburg aktiv und engagiert sich so für die praxisnahe juristische Ausbildung künftiger Fach- und Führungskräfte.

 

Fachgebiete

Verwaltungsrecht

Arbeitsrecht

Allgemeines Verwaltungsprozessrecht

Besondere Tätigkeiten

Kollegen

Martin Glöggler

Rechtsanwalt

Gerhard Jungblut

Rechtsanwalt