LBO-Reform „schnelleres Bauen“

Die Reform der Landesbauordnung (LBO) ist am 28.06.2025 in Kraft getreten. Das Ziel der Novellierung ist, dass Bauen in Baden-Württemberg schneller und einfacher werden soll.
Die LBO-Reform gliedert sich in zwei Bereiche:


1.
Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren; unter anderem sieht die Landesbauordnung nunmehr die Einführung einer Genehmigungsfunktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung vor.

2.
Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Die Novellierung enthält Regelungen zur Vereinfachung für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie die Erleichterung beim Errichten beim Ladestationen.

Die Novellierung enthält folgende Schwerpunkte:

  • Genehmigungsfunktion
  • Widerspruchsverfahren
  • Typengenehmigung
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Nutzungsänderung hin zur Wohnungsnutzung
  • Nachbarbeteiligung
  • Bauen im Bestand
  • Umbau bestehender Gebäude
  • Abstandsflächen
  • Brandschutz
  • Kinderspielplätze
  • Ladestationen
  • Freifläche-Solaranlagen
  • PV-Anlagen

Die nach § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung vorgesehene Änderung zur Regelung der örtlichen Bauvorschriften ist am 28.09.2025 in Kraft getreten.

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